Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle interessierten Studierenden, die einen Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsmathematik an der Universität Würzburg oder einen gleichwertigen Abschluss im In- oder Ausland erworben haben.
Was wird erwartet/vorausgesetzt?
Alle drei Bachelorstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zeichnen sich besonders durch die Vermittlung von fundierter Methodenkompetenz im Bereich der Mathematik und Statistik aus, welche für die Masterstudiengänge eine wichtige Voraussetzung bilden.
Zudem werden betriebs- und volkswirtschaftliche Inhalte im Pflicht- und Wahlpflichtbereich vermittelt.
Neben einem einschlägigien wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss ist der Nachweis von Kompetenzen aus Modulen im Umfang von 25 ECTS-Punkten aus den Bereichen Mathematik, Statistik und anwendungstheoretischer Wirtschaftsinformatik zu erbringen, wobei mindestens 15 ECTS-Punkte in den Bereich Mathematik und Statistik nachzuweisen sind, zudem ist der Nachweis von mindestens 50 ECTS-Punkten aus dem Bereich der allgemeinen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre zu erbringen, wobei mindestens 15 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und mindestens 15 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Grundlagen der Volkswirtschaftslehre nachzuweisen sind.
Als geeignet gilt, wer einen einschlägigen Erstabschluss mit der Note 2,5 oder besser vorweisen kann.
Ab wann kann ich mich bewerben?
Sobald Sie 150 ECTS-Punkte in einem der besagten Bachelorstudiengänge (siehe oben) erfolgreich absolviert haben und diese auch (mittels einer Notenbescheinigung) nachweisen können.
Wo, wie und bis zu welchem Datum kann ich mich bewerben?
Die Zulassung zum Masterstudium für das 1. Fachsemester erfolgt zweimal jährlich, jeweils zum Winter- und Sommersemester über ein Onlineformular (Link). Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist jeweils bis zum 15. Juli (bei Start im Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (bei Start zum Sommersemester) vollständig einzureichen (Ausschlussfristen!!).
In einem Eignungsverfahren prüft die Auswahlkommission für die Masterstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die eingehenden Bewerbungsunterlagen.
Welche Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich?
Zunächst bitten wir Sie das zentrale Onlineformular auszufüllen (Link). Nach Eingabe und Bestätigung Ihrer Daten erhalten Sie eine Mail mit Angabe Ihrer persönlichen Bewerbernummer. Zudem werden Sie aufgefordert, diese Mail bis zum 19. Juli/19. Januar zu beantworten und folgende Unterlagen als pdf anzuhängen - oder uns in Ausnahmefällen per Post unter Angabe Ihrer Bewerbernummer (!) zusenden:
Worauf legt die Eignungskommission besonderen Wert?
Laut dem Eignungsverfahren (Auszug aus den Fachspezifischen Bestimmungen) ist das Vorliegen von fundierter Methodenkompetenz im Bereich der Mathematik und Statistik und anwendungsorientierten Wirtschaftsinformatik im Umfang von mindestens 25 ECTS-Punkten unerlässlich.
Was passiert, wenn meine Eignung nicht alleine auf Grundlage meiner Bewerbungsunterlagen festgestellt werden kann?
Bewerber bzw. Bewerberinnen, deren Eignung bzw. Nichteignung aufgrund der genannten Kriterien noch nicht festgestellt werden kann, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Der Termin wird für dieses Gespräch wird mindestens eine Woche vorher schriftlich bekannt gegeben. Die Dauer des Gesprächs beträgt ca. 20 Minuten. Das Gespräch soll weiteren Aufschluss über das Vorhandensein von Motivation und Eignung des Bewerbers/der Bewerberin geben und zeigen, ob er/sie den Anforderungen des Masterstudiengangs genügt.
Ab wann bekomme ich einen Bescheid?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie einen Bescheid über die Eignung, Nichteignung bzw. eine Einladung zu einem weiteren Gespräch.
Wo finde ich die aktuelle Version der Prüfungsordnung?
Die Fachspezifischen Bestimmungen (nach Studienfach sortiert) finden Sie hier. Relevant ist die aktuellste Fassung der Prüfungsordnung, welche bei Antritt Ihres Studiumgültig ist. Falls sich im Laufe Ihres Studium Änderungen ergeben und eine neue Ordnung in Kraft tritt, können Sie diese wechseln.
An wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen zu den Inhalten der Studiengänge und den Bewerbungsmodalitäten ist das Studiendekanat die zentrale Anlaufstelle in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Ihre Ansprechpartnerin für die Masterstudiengänge ist Frau Silke Kuhn.